Häufige Fragen
Antworten auf häufige Fragen
Der Weg in eine Psychotherapie wirft oft Fragen auf – gerade zu Beginn. Hier finden Sie Antworten auf das, was uns am häufigsten gefragt wird. Bleibt etwas offen, sprechen wir es gerne persönlich.
Für wen ist die Praxis?
An wen richtet sich Ihr Angebot?
Wir begleiten Erwachsene in belastenden Lebensphasen – zum Beispiel bei Depressionen, Ängsten, Panik, Zwängen, Traumafolgestörungen, Belastungsreaktionen, Selbstwertthemen, Erschöpfung oder in Lebenskrisen. Ein vollständiger Überblick findet sich auf der Seite Leistungen.
Ich war noch nie in Therapie – ist das ein Problem?
Überhaupt nicht. Sie müssen nichts vorbereiten und keine Vorerfahrung mitbringen. Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, damit Sie in Ruhe ankommen und Ihre Fragen stellen können.
Bieten Sie auch Paar- und Gruppentherapie an?
Ja. Neben der Einzeltherapie bieten wir Paartherapie und Gruppentherapie an; bei entsprechender Indikation kann auch EMDR Teil der Behandlung sein. Die Paartherapie ist ein eigenständiges Beratungs- und Therapieangebot und ersetzt keine psychotherapeutische Behandlung einer psychischen Erkrankung.
Behandeln Sie auch gesetzlich Versicherte?
Wir sind eine Privatpraxis und behandeln Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahlende. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.
Woher weiß ich, ob eine Therapie das Richtige für mich ist?
Das müssen Sie nicht allein entscheiden. Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen, und wir überlegen gemeinsam, ob und in welcher Form eine Begleitung in unserer Praxis für Sie sinnvoll sein kann – ganz unverbindlich.
Kosten & Kostenübernahme
Wer trägt die Kosten der Behandlung?
Wir behandeln Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahlende. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle ein; Selbstzahlende tragen die Kosten selbst.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten?
Leistungen und Erstattungsbedingungen unterscheiden sich je nach Tarif und Vertrag. Wir empfehlen, sich bereits vor dem ersten Termin bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu erkundigen, in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie übernommen wird.
Was bedeutet der Steigerungsfaktor?
Der Steigerungsfaktor bestimmt, mit welchem Satz eine Leistung berechnet wird. Fragen Sie Ihre Versicherung, welchen Faktor sie übernimmt: Liegt dieser unter dem von uns angesetzten Satz, tragen Sie die Differenz selbst.
Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
In bestimmten Fällen lassen sich Aufwendungen für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von den individuellen steuerlichen Voraussetzungen ab – dazu informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Was kostet ein Erstgespräch?
Auch das Erstgespräch wird nach GOÄ/GOP abgerechnet. Die konkreten Kosten und Ihre individuelle Situation besprechen wir transparent vorab, sodass Sie vor Behandlungsbeginn wissen, was auf Sie zukommt.